RECHTSLAGE · STAND 24.10.2026

Rechtslage: Migration, Einwanderung und Asyl

Was auf EU-Ebene und in den 14 Zielländern gilt: Asylverfahren, Verhältnis zum EU-Asyl- und Migrationspakt, sichere Herkunftsstaaten, Familiennachzug, Einbürgerung, Rückführung, Arbeitsmigration und Grenzkontrollen. Mit Stand und amtlicher Quelle bei jeder Aussage.

Stand
24.10.2026
Länder
14
EU-Einträge
22
Quellen
132

14 Länder · Stand 24.10.2026

Auf einen Blick

Die wichtigsten Punkte je Land in Kurzform, Einzelheiten und Quellen in den Länderkarten darunter. „Familiennachzug ausgesetzt“ meint eine gesetzliche Aussetzung oder Kontingentierung für Schutzberechtigte, nicht die üblichen Voraussetzungen. „Einbürgerung nach“ nennt die Regel-Aufenthaltsdauer; Ausnahmen gibt es überall.

LandEU-Pakt anwendbarFamiliennachzug ausgesetztEinbürgerung nachDoppelpassBinnengrenzkontrollen aktiv
DEDeutschlandjaanwendbar seit 12.06.2026; GEAS-Anpassungsgesetz in Kraftteilweisezu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt bis 23.07.20275 J.Regel 5 Jahre; „Turbo“ nach 3 Jahren seit 30.10.2025 abgeschafftjaMehrstaatigkeit seit 27.06.2024 hingenommenjaalle Landgrenzen, 16.09.2026–15.03.2027
ATÖsterreichjaanwendbar seit 12.06.2026; AMPAG in KraftQuoteseit 07.08.2026 nur mit Quotenplatz; zuvor Hemmung per Verordnung10 J.Regel 10 Jahre (§ 10 StbG)neingrundsätzlich keine DoppelstaatsbürgerschaftjaSK, CZ, HU, SI, 16.09.2026–15.03.2027
CHSchweizassoziiertSchengen/Dublin: AMMR, Eurodac, Screening seit 12.06.2026neinkeine Aussetzung; Wartefrist 3 Jahre für vorläufig Aufgenommene10 J.10 Jahre und Niederlassungsbewilligung CjaDoppelbürgerschaft erlaubtneinkeine wiedereingeführten Kontrollen gemeldet
FRFrankreichjaVerordnungen anwendbar; Anpassungsgesetz noch im Verfahrenneinkeine Aussetzung; 18 Monate Aufenthalt nötig5 J.5 Jahre; seit 01.01.2026 Französisch B2 und StaatsbürgertestjaDoppelstaatsbürgerschaft erlaubtjaalle Binnengrenzen, 01.11.2026–30.04.2027
BEBelgienjaanwendbar seit 12.06.2026neinkeine Aussetzung; Bedingungen seit 18.08.2025 verschärft5 J.5 Jahre mit IntegrationsnachweisenjaDoppelstaatsbürgerschaft erlaubtneinkeine wiedereingeführten Kontrollen gemeldet
NLNiederlandejaanwendbar seit 12.06.2026; Umsetzungsgesetz verabschiedetneinkeine Aussetzung; Nachzug seit 12.06.2026 eingeschränkt5 J.5 JahreneinVerzicht auf alte Staatsangehörigkeit in der Regel Pflichtneinkeine wiedereingeführten Kontrollen gemeldet
SESchwedenjaanwendbar; Anpassungsgesetz seit 12.07.2026neinkeine Aussetzung; seit 01.10.2026 2 Jahre Wartezeit8 J.seit 06.06.2026 8 statt 5 JahrejaDoppelstaatsbürgerschaft erlaubtjaalle Binnengrenzen, 12.11.2026–11.05.2027
DKDänemarkOpt-outnicht gebunden; Teilnahme an AMMR, Krisen-VO und Eurodac per Abkommenneinkeine Aussetzung; strenge Bedingungen (u. a. beide Ehegatten ≥ 24)9 J. noch nicht gegengeprüftEinbürgerung per Gesetz, in der Regel 9 JahrejaDoppelstaatsbürgerschaft seit 2015 erlaubtjaGrenze zu DE, 12.11.2026–11.05.2027
NONorwegenassoziiertSchengen/Dublin: AMMR, Eurodac, Krisen-VO seit 12.06.2026neinkeine Aussetzung bekannt8 J.8 Jahre innerhalb von 11 JahrenjaDoppelstaatsbürgerschaft seit 2020 erlaubtjaFährhäfen, 12.11.2026–11.05.2027
UKVereinigtes Königreichneinnicht EU, kein Schengen/DublinjaFlüchtlings-Familiennachzug seit 04.09.2025 ausgesetzt5 J.5 Jahre plus 12 Monate unbefristete Erlaubnis (Regel)jaDoppelstaatsbürgerschaft erlaubt–nicht Schengen, Grenzkontrollen immer
ITItalienjaanwendbar; erste Umsetzung per Gesetzesdekret 100/2026neinkeine Aussetzung10 J.10 Jahre (Gesetz 91/1992)jaDoppelstaatsbürgerschaft erlaubtjaGrenze zu SI, 19.06.–18.12.2026
ESSpanienjaanwendbar; kein Umsetzungsgesetz verabschiedetneinkeine Aussetzung10 J.10 Jahre; 2 Jahre für Lateinamerika u. a.teilweisenur mit bestimmten Staaten (u. a. Lateinamerika)neinKontrollen gegenüber IT am 22.10.2026 beendet
GRGriechenlandjaanwendbar seit 12.06.2026neinkeine Aussetzung bekannt7 J. noch nicht gegengeprüft7 Jahreja noch nicht gegengeprüftDoppelstaatsbürgerschaft erlaubtneinkeine Binnengrenzkontrollen (Außengrenze)
PLPolenjaanwendbar; keine Umsiedlungen, voller Abzug im Pool 2026neinkeine Aussetzung bekannt3 J. noch nicht gegengeprüft3 Jahre mit Daueraufenthaltja noch nicht gegengeprüftgeduldetjaGrenzen zu DE und LT, 02.10.2026–30.03.2027

EU-Ebene · Stand 24.10.2026

Europäische Union

Grundlage ist das Völkerrecht (Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention). Darauf baut das Gemeinsame Europäische Asylsystem auf, das seit 12.06.2026 in der Fassung des Asyl- und Migrationspakts gilt. Verordnungen gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar, Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Dänemark (Opt-out) und Irland sind nur teilweise beteiligt; die Schweiz und Norwegen übernehmen als assoziierte Staaten die Schengen- und Dublin-Teile.

EU2 Einträge

Völkerrechtlicher Rahmen

  • Genfer Flüchtlingskonvention

    Abkommen von 1951, Protokoll von 1967 · vom 28.07.1951 · in Kraft, alle 14 Länder Vertragsstaaten

    Definiert, wer Flüchtling ist (begründete Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe), und verbietet die Zurückweisung in einen Verfolgerstaat (Art. 33).

    Quelle: UNHCR, Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und Protokoll 1967
  • Europäische Menschenrechtskonvention

    EMRK (Europarat) · vom 04.11.1950 · in Kraft, alle 14 Länder Vertragsstaaten

    Art. 3 (Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung) schützt auch vor Abschiebung in eine solche Gefahr; Art. 8 schützt das Familienleben. Über Beschwerden entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

    Quelle: Europarat, Europäische Menschenrechtskonvention

EU10 Einträge

Asyl- und Migrationspakt (in Kraft seit 11.06.2024, anwendbar seit 12.06.2026)

Quelle: Rat der EU, Migrations- und Asylpakt (abgerufen 24.10.2026) · EUAA, Pressemitteilung 12.06.2026: Pakt anwendbar · EU-Kommission, Fragen und Antworten zum Pakt (abgerufen 24.10.2026)

EU2 Einträge

Sichere Herkunfts- und Drittstaaten

EU2 Einträge

Rückkehr

  • Rückkehrverordnung

    Verordnung (EU) 2026/2280 · vom 07.10.2026 · in Kraft seit 16.10.2026 (ABl. L vom 15.10.2026); überwiegend anwendbar ab 17.10.2027

    Gemeinsames System für die Rückkehr von Menschen ohne Bleiberecht; ersetzt ab 17.10.2027 die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG. Erlaubt Abkommen über Rückkehrzentren („Return Hubs“) in Drittstaaten.

    Dass die Regeln zu Abkommen mit Drittstaaten schon seit 16.10.2026 gelten, berichten Medien; am Verordnungstext ist das hier noch nicht gegengeprüft. noch nicht gegengeprüft

    Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/2280 (Rückkehr), ABl. L 15.10.2026 · Rat der EU, Pressemitteilung 01.10.2026: Rückkehrverordnung angenommen
  • Rückkehrzentren in Drittstaaten noch nicht gegengeprüft

    in Verhandlung (laut Medien)

    Laut AFP verhandeln Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande mit Ruanda über ein gemeinsames Rückkehrzentrum. Ein Abkommen oder ein Zentrum gibt es noch nicht.

EU1 Eintrag

Schengen und Binnengrenzen

EU1 Eintrag

Laufende Vorhaben

  • Notfallrahmen für das Asylrecht geplant

    vom 15./16.10.2026 · geplant

    Der Europäische Rat beauftragte die Kommission, mit den Mitgliedstaaten einen Notfallrahmen („European Emergency Response Framework“) auszuarbeiten. Ein Ergebnis der Beratung der Mitgliedstaaten vom 22.10.2026 ist nicht veröffentlicht.

    Quelle: Europäischer Rat, Tagung 15./16.10.2026

14 Länder · einheitlich gegliedert

Länder im Einzelnen

Jede Karte folgt derselben Gliederung: Rechtsgrundlagen, Asylverfahren und Schutzformen, Verhältnis zum EU-Pakt, Sichere Herkunftsstaaten, Familiennachzug, Einbürgerung, Abschiebung und Rückführung, Arbeitsmigration, Binnengrenzkontrollen, Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben.

DERechtslage · Stand 24.10.2026

Deutschland

EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: teilweise · Einbürgerung: 5 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
Familiennachzug
Einbürgerung
Abschiebung und Rückführung
Arbeitsmigration
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht

ATRechtslage · Stand 24.10.2026

Österreich

EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: Quote · Einbürgerung: 10 J. · Doppelpass: nein · Grenzkontrollen: ja

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
Familiennachzug
Einbürgerung
  • Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt, davon 5 Jahre niedergelassen (§ 10 StbG). Die bisherige Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich aufgegeben werden.Quelle: RIS, § 10 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
Abschiebung und Rückführung
  • Das BFA entscheidet über Rückkehrentscheidungen und Schubhaft, die Polizei vollzieht Abschiebungen (Fremdenpolizeigesetz 2005).Quelle: RIS, Fremdenpolizeigesetz 2005
Arbeitsmigration
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht

CHRechtslage · Stand 24.10.2026

Schweiz

EU-Pakt: assoziiert · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 10 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: nein

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
  • Der Bundesrat bezeichnet verfolgungssichere Staaten (Art. 6a Abs. 2 AsylG); die Liste steht im Anhang zur Asylverordnung 1. Die EU-Liste gilt nicht. noch nicht gegengeprüftQuelle: Fedlex, Asylgesetz (AsylG, SR 142.31)
Familiennachzug
Einbürgerung
  • Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt und mit Niederlassungsbewilligung C (Art. 9 BüG); Kantone und Gemeinden haben eigene Anforderungen. Doppelbürgerschaft ist erlaubt.Quelle: Fedlex, Bürgerrechtsgesetz (BüG, SR 141.0)
Abschiebung und Rückführung
Arbeitsmigration
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht

FRRechtslage · Stand 24.10.2026

Frankreich

EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 5 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
Familiennachzug
Einbürgerung
  • Einbürgerung per Dekret nach in der Regel 5 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt. Seit 01.01.2026 werden Französisch auf Niveau B2 (mündlich und schriftlich) und eine bestandene Staatsbürgerprüfung verlangt. Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt.Quelle: Service-Public.fr, Naturalisation par décret
Abschiebung und Rückführung
Arbeitsmigration
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht

BERechtslage · Stand 24.10.2026

Belgien

EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 5 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: nein

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
Familiennachzug
Einbürgerung
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung in der Regel nach 5 Jahren legalem Aufenthalt, mit Nachweisen zu Sprache, Integration und Arbeit. Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt.Quelle: FÖD Justiz, Belgische Staatsangehörigkeit
Abschiebung und Rückführung
Arbeitsmigration
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht

NLRechtslage · Stand 24.10.2026

Niederlande

EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 5 J. · Doppelpass: nein · Grenzkontrollen: nein

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
Familiennachzug
Einbürgerung
Abschiebung und Rückführung
Arbeitsmigration
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht

SERechtslage · Stand 24.10.2026

Schweden

EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 8 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
Familiennachzug
  • Seit 01.10.2026: Wer eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat, muss in der Regel 2 Jahre in Schweden gelebt haben, bevor die Familie nachkommen kann (Ausnahmen u. a. für Flüchtlinge, deren Familie schon vor der Einreise bestand). Die Unterhaltsanforderung ist höher und gilt auch bei Verlängerungen.Quelle: Migrationsverket, 01.10.2026: Neue Regeln für Familiennachzug ab 1. Oktober
Einbürgerung
Abschiebung und Rückführung
  • Ausreisepflichtige werden vom Migrationsverket oder der Polizei zurückgeführt; Abschiebungshaft (förvar) ist im Ausländergesetz geregelt.Quelle: Riksdagen, Utlänningslag (2005:716)
Arbeitsmigration
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht

DKRechtslage · Stand 24.10.2026

Dänemark

EU-Pakt: Opt-out · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 9 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
  • Zuständig sind die Udlændingestyrelsen und in zweiter Instanz der Flygtningenævnet. Schutzformen: Konventionsstatus, Schutzstatus und ein vorübergehender Schutzstatus bei allgemeiner Gefahrenlage (§ 7 Udlændingeloven).Quelle: Retsinformation, Udlændingeloven
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
  • Die EU-Liste gilt für Dänemark wegen des Opt-outs nicht. Lücke: Die nationale Praxis ist hier noch nicht gegengeprüft. Lücke
Familiennachzug
Einbürgerung
Abschiebung und Rückführung
  • Für Rückführungen ist die Hjemrejsestyrelsen zuständig, den Vollzug übernimmt die Polizei (Udlændingeloven). noch nicht gegengeprüftQuelle: Retsinformation, Udlændingeloven
Arbeitsmigration
  • Arbeitsmigration über die Positivliste (Engpassberufe), die Gehaltsgrenzenregelung (beløbsordning) und ein Schnellverfahren für zertifizierte Arbeitgeber. Die Blaue Karte EU gilt wegen des Opt-outs nicht. noch nicht gegengeprüftQuelle: Retsinformation, Udlændingeloven
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
  • Laut AFP verhandelt Dänemark mit Deutschland, Österreich, Griechenland und den Niederlanden mit Ruanda über ein gemeinsames Rückkehrzentrum; amtlich bestätigt ist das nicht. Ein Rückkehrzentrum in Afrika ist laut Politiken Thema der nordischen Zusammenarbeit. noch nicht gegengeprüft

↑ zur Übersicht

NORechtslage · Stand 24.10.2026

Norwegen

EU-Pakt: assoziiert · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 8 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
  • Die EU-Liste gilt für Norwegen nicht. Lücke: Die nationale Praxis (Schnellverfahren) ist hier noch nicht gegengeprüft. Lücke
Familiennachzug
  • Lücke: Die geltenden Bedingungen (u. a. Unterhaltsanforderung) sind hier noch nicht gegengeprüft. Eine Aussetzung ist nicht bekannt. LückeQuelle: Lovdata, Utlendingsloven
Einbürgerung
  • In der Regel 8 Jahre Aufenthalt innerhalb der letzten 11 Jahre, Daueraufenthaltserlaubnis, Norwegisch auf Niveau B1 und Staatsbürgerprüfung. Doppelstaatsbürgerschaft ist seit 2020 erlaubt.Quelle: UDI-Regelwerk, Statsborgerloven
Abschiebung und Rückführung
  • Abschiebungen vollzieht die Ausländereinheit der Polizei (Politiets utlendingsenhet). noch nicht gegengeprüftQuelle: Lovdata, Utlendingsloven
Arbeitsmigration
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht

UKRechtslage · Stand 24.10.2026

Vereinigtes Königreich

EU-Pakt: nein · Familiennachzug ausgesetzt: ja · Einbürgerung: 5 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: –

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
  • Das Home Office entscheidet, Rechtsschutz beim First-tier Tribunal. Wer seit 02.03.2026 Asyl beantragt hat, erhält als Erwachsener oder Familie 30 Monate Schutz, verlängerbar nur, wenn Schutz weiter nötig ist (Regeländerung HC 1691, gültig ab 26.03.2026). Unbegleitete Minderjährige erhalten weiter 5 Jahre.Quelle: GOV.UK, Explanatory Memorandum HC 1691 (05.03.2026)
Verhältnis zum EU-Pakt
  • Das Vereinigte Königreich gehört nicht zur EU und nimmt nicht am Dublin-System teil; der Pakt gilt nicht.Quelle: GOV.UK, Immigration Rules
Sichere Herkunftsstaaten
Familiennachzug
Einbürgerung
Abschiebung und Rückführung
Arbeitsmigration
  • Punktebasiertes System, vor allem der Skilled-Worker-Weg mit Arbeitgeber-Sponsoring sowie Global Talent.Quelle: GOV.UK, Immigration Rules
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht

ITRechtslage · Stand 24.10.2026

Italien

EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 10 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
  • Über Anträge entscheiden die Territorialkommissionen, Rechtsschutz bei den Fachkammern der Gerichte. Schutzformen: Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz und nationaler Sonderschutz (protezione speciale). noch nicht gegengeprüftQuelle: Normattiva, Testo unico immigrazione (D.Lgs. 286/1998)
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
Familiennachzug
Einbürgerung
Abschiebung und Rückführung
Arbeitsmigration
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht

ESRechtslage · Stand 24.10.2026

Spanien

EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 10 J. · Doppelpass: teilweise · Grenzkontrollen: nein

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
Familiennachzug
Einbürgerung
  • Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren Aufenthalt, nach 5 Jahren für Flüchtlinge und nach 2 Jahren für Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals (Art. 22 Código Civil). Doppelstaatsbürgerschaft nur mit bestimmten Staaten.Quelle: BOE, Código Civil (Art. 17–28 Staatsangehörigkeit)
Abschiebung und Rückführung
Arbeitsmigration
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht

GRRechtslage · Stand 24.10.2026

Griechenland

EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 7 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: nein

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
Familiennachzug
  • Lücke: Die geltenden Bedingungen sind hier noch nicht gegengeprüft. Lücke
Einbürgerung
  • Einbürgerung in der Regel nach 7 Jahren legalem Aufenthalt mit Prüfung; Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt. noch nicht gegengeprüftQuelle: Ministerium für Migration und Asyl
Abschiebung und Rückführung
Arbeitsmigration
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
  • Im Juli 2025 setzte Griechenland für 3 Monate die Annahme von Asylanträgen bei Ankunft über See aus Nordafrika aus; die Maßnahme ist ausgelaufen.Quelle: EUAA, Country overview 2026 – Greece
  • Geplant: Migrationsminister Plevris kündigte am 23.10.2026 „drastische“ Notmaßnahmen an, falls die Ankünfte aus Ostlibyen auf Kreta weiter steigen. geplant

↑ zur Übersicht

PLRechtslage · Stand 24.10.2026

Polen

EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 3 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja

Rechtsgrundlagen
Asylverfahren und Schutzformen
  • Anträge nimmt der Grenzschutz entgegen, entschieden wird beim Amt für Ausländer (UdSC). Schutzformen: Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutz.Quelle: UdSC, Urząd do Spraw Cudzoziemców
Verhältnis zum EU-Pakt
Sichere Herkunftsstaaten
Familiennachzug
  • Lücke: Die geltenden Bedingungen sind hier noch nicht gegengeprüft. Eine Aussetzung ist nicht bekannt. Lücke
Einbürgerung
Abschiebung und Rückführung
  • Rückführungen verantwortet der Grenzschutz (Straż Graniczna), einschließlich bewachter Zentren für Ausländer. noch nicht gegengeprüftQuelle: UdSC, Urząd do Spraw Cudzoziemców
Arbeitsmigration
  • Lücke: Die geltenden Regeln zur Arbeitsmigration sind hier noch nicht gegengeprüft. Lücke
Binnengrenzkontrollen
Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben

↑ zur Übersicht