RECHTSLAGE · STAND 24.10.2026
Rechtslage: Migration, Einwanderung und Asyl
Was auf EU-Ebene und in den 14 Zielländern gilt: Asylverfahren, Verhältnis zum EU-Asyl- und Migrationspakt, sichere Herkunftsstaaten, Familiennachzug, Einbürgerung, Rückführung, Arbeitsmigration und Grenzkontrollen. Mit Stand und amtlicher Quelle bei jeder Aussage.
14 Länder · Stand 24.10.2026
Auf einen Blick
Die wichtigsten Punkte je Land in Kurzform, Einzelheiten und Quellen in den Länderkarten darunter. „Familiennachzug ausgesetzt“ meint eine gesetzliche Aussetzung oder Kontingentierung für Schutzberechtigte, nicht die üblichen Voraussetzungen. „Einbürgerung nach“ nennt die Regel-Aufenthaltsdauer; Ausnahmen gibt es überall.
| Land | EU-Pakt anwendbar | Familiennachzug ausgesetzt | Einbürgerung nach | Doppelpass | Binnengrenzkontrollen aktiv |
|---|---|---|---|---|---|
| DEDeutschland | jaanwendbar seit 12.06.2026; GEAS-Anpassungsgesetz in Kraft | teilweisezu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt bis 23.07.2027 | 5 J.Regel 5 Jahre; „Turbo“ nach 3 Jahren seit 30.10.2025 abgeschafft | jaMehrstaatigkeit seit 27.06.2024 hingenommen | jaalle Landgrenzen, 16.09.2026–15.03.2027 |
| ATÖsterreich | jaanwendbar seit 12.06.2026; AMPAG in Kraft | Quoteseit 07.08.2026 nur mit Quotenplatz; zuvor Hemmung per Verordnung | 10 J.Regel 10 Jahre (§ 10 StbG) | neingrundsätzlich keine Doppelstaatsbürgerschaft | jaSK, CZ, HU, SI, 16.09.2026–15.03.2027 |
| CHSchweiz | assoziiertSchengen/Dublin: AMMR, Eurodac, Screening seit 12.06.2026 | neinkeine Aussetzung; Wartefrist 3 Jahre für vorläufig Aufgenommene | 10 J.10 Jahre und Niederlassungsbewilligung C | jaDoppelbürgerschaft erlaubt | neinkeine wiedereingeführten Kontrollen gemeldet |
| FRFrankreich | jaVerordnungen anwendbar; Anpassungsgesetz noch im Verfahren | neinkeine Aussetzung; 18 Monate Aufenthalt nötig | 5 J.5 Jahre; seit 01.01.2026 Französisch B2 und Staatsbürgertest | jaDoppelstaatsbürgerschaft erlaubt | jaalle Binnengrenzen, 01.11.2026–30.04.2027 |
| BEBelgien | jaanwendbar seit 12.06.2026 | neinkeine Aussetzung; Bedingungen seit 18.08.2025 verschärft | 5 J.5 Jahre mit Integrationsnachweisen | jaDoppelstaatsbürgerschaft erlaubt | neinkeine wiedereingeführten Kontrollen gemeldet |
| NLNiederlande | jaanwendbar seit 12.06.2026; Umsetzungsgesetz verabschiedet | neinkeine Aussetzung; Nachzug seit 12.06.2026 eingeschränkt | 5 J.5 Jahre | neinVerzicht auf alte Staatsangehörigkeit in der Regel Pflicht | neinkeine wiedereingeführten Kontrollen gemeldet |
| SESchweden | jaanwendbar; Anpassungsgesetz seit 12.07.2026 | neinkeine Aussetzung; seit 01.10.2026 2 Jahre Wartezeit | 8 J.seit 06.06.2026 8 statt 5 Jahre | jaDoppelstaatsbürgerschaft erlaubt | jaalle Binnengrenzen, 12.11.2026–11.05.2027 |
| DKDänemark | Opt-outnicht gebunden; Teilnahme an AMMR, Krisen-VO und Eurodac per Abkommen | neinkeine Aussetzung; strenge Bedingungen (u. a. beide Ehegatten ≥ 24) | 9 J. noch nicht gegengeprüftEinbürgerung per Gesetz, in der Regel 9 Jahre | jaDoppelstaatsbürgerschaft seit 2015 erlaubt | jaGrenze zu DE, 12.11.2026–11.05.2027 |
| NONorwegen | assoziiertSchengen/Dublin: AMMR, Eurodac, Krisen-VO seit 12.06.2026 | neinkeine Aussetzung bekannt | 8 J.8 Jahre innerhalb von 11 Jahren | jaDoppelstaatsbürgerschaft seit 2020 erlaubt | jaFährhäfen, 12.11.2026–11.05.2027 |
| UKVereinigtes Königreich | neinnicht EU, kein Schengen/Dublin | jaFlüchtlings-Familiennachzug seit 04.09.2025 ausgesetzt | 5 J.5 Jahre plus 12 Monate unbefristete Erlaubnis (Regel) | jaDoppelstaatsbürgerschaft erlaubt | –nicht Schengen, Grenzkontrollen immer |
| ITItalien | jaanwendbar; erste Umsetzung per Gesetzesdekret 100/2026 | neinkeine Aussetzung | 10 J.10 Jahre (Gesetz 91/1992) | jaDoppelstaatsbürgerschaft erlaubt | jaGrenze zu SI, 19.06.–18.12.2026 |
| ESSpanien | jaanwendbar; kein Umsetzungsgesetz verabschiedet | neinkeine Aussetzung | 10 J.10 Jahre; 2 Jahre für Lateinamerika u. a. | teilweisenur mit bestimmten Staaten (u. a. Lateinamerika) | neinKontrollen gegenüber IT am 22.10.2026 beendet |
| GRGriechenland | jaanwendbar seit 12.06.2026 | neinkeine Aussetzung bekannt | 7 J. noch nicht gegengeprüft7 Jahre | ja noch nicht gegengeprüftDoppelstaatsbürgerschaft erlaubt | neinkeine Binnengrenzkontrollen (Außengrenze) |
| PLPolen | jaanwendbar; keine Umsiedlungen, voller Abzug im Pool 2026 | neinkeine Aussetzung bekannt | 3 J. noch nicht gegengeprüft3 Jahre mit Daueraufenthalt | ja noch nicht gegengeprüftgeduldet | jaGrenzen zu DE und LT, 02.10.2026–30.03.2027 |
EU-Ebene · Stand 24.10.2026
Europäische Union
Grundlage ist das Völkerrecht (Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention). Darauf baut das Gemeinsame Europäische Asylsystem auf, das seit 12.06.2026 in der Fassung des Asyl- und Migrationspakts gilt. Verordnungen gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar, Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Dänemark (Opt-out) und Irland sind nur teilweise beteiligt; die Schweiz und Norwegen übernehmen als assoziierte Staaten die Schengen- und Dublin-Teile.
EU2 Einträge
Völkerrechtlicher Rahmen
Genfer Flüchtlingskonvention
Definiert, wer Flüchtling ist (begründete Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe), und verbietet die Zurückweisung in einen Verfolgerstaat (Art. 33).
Quelle: UNHCR, Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und Protokoll 1967Europäische Menschenrechtskonvention
Art. 3 (Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung) schützt auch vor Abschiebung in eine solche Gefahr; Art. 8 schützt das Familienleben. Über Beschwerden entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Quelle: Europarat, Europäische Menschenrechtskonvention
EU10 Einträge
Asyl- und Migrationspakt (in Kraft seit 11.06.2024, anwendbar seit 12.06.2026)
Screening-Verordnung
Wer ohne Erlaubnis die Außengrenze überschreitet oder nach Seenotrettung ankommt, wird überprüft (Identität, Gesundheit, Sicherheit) und danach in das Asyl- oder Rückkehrverfahren geleitet.
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1356 (Screening) · EU-Kommission, Fragen und Antworten zum Pakt (abgerufen 24.10.2026)Asylverfahrensverordnung
Ein einheitliches Asylverfahren mit festen Fristen ersetzt die frühere Richtlinie. Ein Grenzverfahren von höchstens 12 Wochen ist u. a. Pflicht bei Antragstellern aus Staaten mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von höchstens 20 %, bei Täuschung oder Sicherheitsgefahr.
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1348 (Asylverfahren) · EU-Kommission, Fragen und Antworten zum Pakt (abgerufen 24.10.2026)Verordnung über das Rückkehrverfahren an der Grenze
Wird ein Antrag im Grenzverfahren abgelehnt, kann die Rückkehr direkt an der Grenze betrieben werden, ebenfalls mit Höchstdauer von 12 Wochen.
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1349 (Rückkehrverfahren an der Grenze)Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMR)
Regelt, welcher Staat für einen Asylantrag zuständig ist (in der Regel weiter der Staat der ersten Einreise), und schafft einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus. Jeder Staat wählt, ob er Menschen aufnimmt, zahlt oder anders unterstützt.
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1351 (Asyl- und Migrationsmanagement, AMMR) · EU-Kommission, Fragen und Antworten zum Pakt (abgerufen 24.10.2026)Solidaritätspool 2026 noch nicht gegengeprüft
Erster jährlicher Pool: 21.000 Umsiedlungen oder gleichwertige Leistungen bzw. 420 Mio. € Finanzbeiträge (Einigung im Rat am 08.12.2025). Nutznießer sind die Staaten unter Migrationsdruck (Zypern, Spanien, Griechenland, Italien).
Quelle: EUR-Lex, Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2642 des Rates: Solidaritätspool 2026 · Rat der EU, Pressemitteilung 08.12.2025: Solidaritätspool 2026Krisenverordnung
Erlaubt in Krisen, bei Instrumentalisierung von Migration oder höherer Gewalt befristete Abweichungen, etwa längere Registrierungsfristen und ein erweitertes Grenzverfahren. Der Rat muss zustimmen.
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1359 (Krisen und höhere Gewalt)Eurodac-Verordnung
Die EU-Datenbank speichert neben Fingerabdrücken auch Gesichtsbilder, schon ab 6 Jahren, und erfasst auch irregulär Eingereiste und aus Seenot Gerettete.
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1358 (Eurodac)Aufnahmerichtlinie
Mindeststandards für Unterbringung, Versorgung und Arbeitsmarktzugang (spätestens 6 Monate nach Antragsregistrierung). Als Richtlinie muss sie in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Kommission hat laut eigener Übersicht (Oktober 2026) Vertragsverletzungsverfahren gegen 16 Staaten wegen unvollständiger Umsetzung eingeleitet; die Liste der Staaten ist hier noch nicht gegengeprüft. noch nicht gegengeprüft
Quelle: EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2024/1346 (Aufnahmebedingungen)Anerkennungsverordnung
Einheitliche Kriterien für Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz sowie die damit verbundenen Rechte; der Schutz wird regelmäßig überprüft.
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1347 (Anerkennung)Neuansiedlungsrahmen (Resettlement)
EU-Rahmen für die freiwillige, geordnete Aufnahme von Schutzbedürftigen direkt aus Drittstaaten, auf Grundlage zweijähriger Pläne.
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1350 (Neuansiedlung) · EU-Kommission, Fragen und Antworten zum Pakt (abgerufen 24.10.2026)
Quelle: Rat der EU, Migrations- und Asylpakt (abgerufen 24.10.2026) · EUAA, Pressemitteilung 12.06.2026: Pakt anwendbar · EU-Kommission, Fragen und Antworten zum Pakt (abgerufen 24.10.2026)
EU2 Einträge
Sichere Herkunfts- und Drittstaaten
EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten
Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien gelten EU-weit als sichere Herkunftsstaaten, außerdem EU-Beitrittskandidaten (außer bei bewaffnetem Konflikt, EU-Sanktionen wegen Grundrechten oder einer Anerkennungsquote über 20 %). Nationale Listen bleiben zusätzlich möglich.
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/464: EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten (ABl. L 26.02.2026) · Rat der EU, Pressemitteilung 23.02.2026: sichere Herkunftsstaaten und DrittstaatenKonzept sicherer Drittstaat
Ein Antrag kann ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgelehnt werden, wenn eine Verbindung zum Drittstaat besteht, der Antragsteller durch ihn gereist ist oder ein Abkommen mit ihm besteht. Die Abkommensvariante gilt nicht für unbegleitete Minderjährige.
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/463: Konzept sicherer Drittstaat (ABl. L 26.02.2026) · Rat der EU, Pressemitteilung 23.02.2026: sichere Herkunftsstaaten und Drittstaaten
EU2 Einträge
Rückkehr
Rückkehrverordnung
Gemeinsames System für die Rückkehr von Menschen ohne Bleiberecht; ersetzt ab 17.10.2027 die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG. Erlaubt Abkommen über Rückkehrzentren („Return Hubs“) in Drittstaaten.
Dass die Regeln zu Abkommen mit Drittstaaten schon seit 16.10.2026 gelten, berichten Medien; am Verordnungstext ist das hier noch nicht gegengeprüft. noch nicht gegengeprüft
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/2280 (Rückkehr), ABl. L 15.10.2026 · Rat der EU, Pressemitteilung 01.10.2026: Rückkehrverordnung angenommenRückkehrzentren in Drittstaaten noch nicht gegengeprüft
Laut AFP verhandeln Deutschland, Österreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlande mit Ruanda über ein gemeinsames Rückkehrzentrum. Ein Abkommen oder ein Zentrum gibt es noch nicht.
EU1 Eintrag
Schengen und Binnengrenzen
Schengener Grenzkodex
Binnengrenzkontrollen sind nur als letztes Mittel bei ernster Bedrohung erlaubt: bei vorhersehbaren Lagen je bis 6 Monate, insgesamt höchstens 2 Jahre, in Ausnahmelagen bis zu 3 Jahre. Derzeit kontrollieren u. a. DE, AT, FR, DK, SE, NO, PL und IT.
Quelle: EUR-Lex, Schengener Grenzkodex, Verordnung (EU) 2016/399 · EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung des Schengener Grenzkodex · EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
EU4 Einträge
Legale Zuwanderung und vorübergehender Schutz
Blaue Karte EU
Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte mit Arbeitsvertrag und Mindestgehalt; erleichtert Familiennachzug und Wechsel in andere EU-Staaten. Dänemark und Irland nehmen nicht teil.
Quelle: EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2021/1883 (Blaue Karte EU)Familienzusammenführungsrichtlinie
Recht auf Nachzug der Kernfamilie für Drittstaatsangehörige; Staaten dürfen Einkommen, Wohnraum und Krankenversicherung verlangen und Wartezeiten bis zu 2 Jahren vorsehen. Für Flüchtlinge gelten Erleichterungen; subsidiär Schutzberechtigte sind nicht erfasst. Dänemark und Irland nehmen nicht teil.
Quelle: EUR-Lex, Richtlinie 2003/86/EG (Familienzusammenführung)Richtlinie kombinierte Erlaubnis (Neufassung)
Ein Verfahren für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis; der Arbeitgeberwechsel wird erleichtert.
Quelle: EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2024/1233 (kombinierte Erlaubnis, Neufassung)Vorübergehender Schutz noch nicht gegengeprüft
Schneller Schutz ohne Asylverfahren bei Massenzustrom; für Menschen aus der Ukraine seit 2022 aktiviert und bis 04.03.2027 verlängert.
Quelle: EUR-Lex, Richtlinie 2001/55/EG (vorübergehender Schutz)
EU1 Eintrag
Laufende Vorhaben
Notfallrahmen für das Asylrecht geplant
Der Europäische Rat beauftragte die Kommission, mit den Mitgliedstaaten einen Notfallrahmen („European Emergency Response Framework“) auszuarbeiten. Ein Ergebnis der Beratung der Mitgliedstaaten vom 22.10.2026 ist nicht veröffentlicht.
Quelle: Europäischer Rat, Tagung 15./16.10.2026
14 Länder · einheitlich gegliedert
Länder im Einzelnen
Jede Karte folgt derselben Gliederung: Rechtsgrundlagen, Asylverfahren und Schutzformen, Verhältnis zum EU-Pakt, Sichere Herkunftsstaaten, Familiennachzug, Einbürgerung, Abschiebung und Rückführung, Arbeitsmigration, Binnengrenzkontrollen, Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben.
DERechtslage · Stand 24.10.2026
Deutschland
EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: teilweise · Einbürgerung: 5 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja
- Rechtsgrundlagen
- Asylrecht in Art. 16a Grundgesetz; Asylgesetz (AsylG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Seit 12.06.2026 gelten zusätzlich die Pakt-Verordnungen unmittelbar; das nationale Recht wurde mit dem GEAS-Anpassungsgesetz vom 23.04.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 111) angepasst.Quelle: Gesetze im Internet, Asylgesetz (AsylG) · Gesetze im Internet, Aufenthaltsgesetz (AufenthG) · Gesetze im Internet, Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) · BGBl. 2026 I Nr. 111: GEAS-Anpassungsgesetz vom 23.04.2026
- Asylverfahren und Schutzformen
- Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten. Schutzformen: Asylberechtigung (Art. 16a GG), internationaler Schutz nach Verordnung (EU) 2024/1347 (Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und nationale Abschiebungsverbote (§ 60 Abs. 5 und 7 AufenthG).Quelle: Gesetze im Internet, Asylgesetz (AsylG) · BAMF, Pressemitteilung 12.06.2026: Was sich mit der GEAS-Reform ändert · EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1347 (Anerkennung)
- Seit der GEAS-Reform regelt § 18a AsylG Asyl- und Rückkehrverfahren an der Grenze. Ein Gericht hat das Grenzverfahren am Flughafen BER laut rbb im Oktober 2026 für eine Familie gestoppt. noch nicht gegengeprüftQuelle: BGBl. 2026 I Nr. 111: GEAS-Anpassungsgesetz vom 23.04.2026 · rbb, 22.10.2026: Grenzverfahren am BER (Medien)
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Der Pakt ist seit 12.06.2026 anwendbar. Die Anpassung des AsylG, AufenthG und weiterer Gesetze ist weitgehend zum selben Tag in Kraft getreten (Art. 13 GEAS-Anpassungsgesetz).Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 111: GEAS-Anpassungsgesetz vom 23.04.2026 · BAMF, Pressemitteilung 12.06.2026: Was sich mit der GEAS-Reform ändert
- Sichere Herkunftsstaaten
- Sichere Herkunftsstaaten nach § 29a AsylG (Anlage II): Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal, Serbien sowie die EU-Staaten.Quelle: Gesetze im Internet, Asylgesetz (AsylG) · BAMF, Sichere Herkunftsländer
- Seit 01.02.2026 kann die Bundesregierung sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen (§ 29b AsylG). Die erste Verordnung (Kabinett 21.01.2026) nennt dieselben zehn Staaten. Hinzu kommt seit 12.06.2026 die EU-Liste (u. a. Indien, Marokko, Tunesien); Algerien ist nicht eingestuft.Quelle: BGBl. 2025 I Nr. 364: Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung, Abschaffung Pflichtanwalt bei Abschiebungshaft · BGBl. 2026 I Nr. 19: Verordnung zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz · Bundesregierung, 21.01.2026: Neue Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten · EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/464: EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten (ABl. L 26.02.2026)
- Familiennachzug
- Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist vom 24.07.2025 bis einschließlich 23.07.2027 ausgesetzt (§ 104 Abs. 14 AufenthG). Härtefälle bleiben über §§ 22 und 23 AufenthG möglich. Zu anerkannten Flüchtlingen ist der Nachzug weiter möglich.Quelle: BGBl. 2025 I Nr. 173: Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten · Auswärtiges Amt, Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
- Einbürgerung
- Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG). Die Einbürgerung nach 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wurde mit Gesetz vom 27.10.2025 abgeschafft (in Kraft 30.10.2025). Mehrstaatigkeit wird seit 27.06.2024 generell hingenommen.Quelle: Gesetze im Internet, Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) · BGBl. 2025 I Nr. 256: Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 27.10.2025 · Bundestag, Drucksache 21/3975 (zur Rechtslage seit 30.10.2025)
- Abschiebung und Rückführung
- Abschiebungen vollziehen die Länder (Ausländerbehörden), unterstützt durch die Bundespolizei. Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam richten sich nach §§ 62, 62b AufenthG. Die Pflicht, in diesen Haftverfahren einen Anwalt zu bestellen (§ 62d AufenthG), ist seit 01.06.2026 abgeschafft.Quelle: Gesetze im Internet, Aufenthaltsgesetz (AufenthG) · BGBl. 2025 I Nr. 364: Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung, Abschaffung Pflichtanwalt bei Abschiebungshaft
- Arbeitsmigration
- Fachkräfteeinwanderung über Blaue Karte EU, Aufenthaltstitel für Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Studium und seit 01.06.2024 die Chancenkarte (Punktesystem zur Arbeitssuche).Quelle: Make it in Germany (Bundesregierung), Visum und Aufenthalt: Chancenkarte, Blaue Karte · Gesetze im Internet, Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Binnengrenzkontrollen
- Kontrollen an allen Landgrenzen (Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Österreich, Schweiz, Tschechien, Polen), derzeit gemeldet für 16.09.2026–15.03.2027.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- 2025/2026 in Kraft: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (24.07.2025), Abschaffung der Einbürgerung nach 3 Jahren (30.10.2025), sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung (01.02.2026), Wegfall des Pflichtanwalts in Abschiebungshaft (01.06.2026), GEAS-Anpassungsgesetz (12.06.2026).Quelle: BGBl. 2025 I Nr. 173: Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten · BGBl. 2025 I Nr. 256: Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 27.10.2025 · BGBl. 2025 I Nr. 364: Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung, Abschaffung Pflichtanwalt bei Abschiebungshaft · BGBl. 2026 I Nr. 111: GEAS-Anpassungsgesetz vom 23.04.2026
- Geplant: Vor Ablauf am 23.07.2027 soll geprüft werden, ob die Aussetzung des Familiennachzugs verlängert wird. Ohne Verlängerung gilt automatisch wieder die alte Rechtslage. geplantQuelle: Auswärtiges Amt, Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
ATRechtslage · Stand 24.10.2026
Österreich
EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: Quote · Einbürgerung: 10 J. · Doppelpass: nein · Grenzkontrollen: ja
- Rechtsgrundlagen
- Asylgesetz 2005, Fremdenpolizeigesetz 2005, BFA-Verfahrensgesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), Staatsbürgerschaftsgesetz 1985. Angepasst an den Pakt durch das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG, BGBl. I Nr. 39/2026).Quelle: RIS, Asylgesetz 2005 · RIS, Fremdenpolizeigesetz 2005 · RIS, BGBl. I Nr. 39/2026: Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz
- Asylverfahren und Schutzformen
- Zuständig ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Beschwerden gehen an das Bundesverwaltungsgericht. Schutzformen: Flüchtlingseigenschaft (neuer Begriff statt „Status des Asylberechtigten“) und subsidiärer Schutz. Das AMPAG regelt u. a. Fristen, das Grenzverfahren und seine Standorte sowie Zwangsmaßnahmen beim Screening.Quelle: oesterreich.gv.at, Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (in Kraft 12.06.2026) · RIS, Asylgesetz 2005
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Der Pakt ist seit 12.06.2026 anwendbar; das AMPAG wurde am 11.06.2026 kundgemacht und trat am 12.06.2026 in Kraft. Es setzt auch die neue Aufnahme-Richtlinie im Grundversorgungsgesetz-Bund um.Quelle: RIS, BGBl. I Nr. 39/2026: Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz · oesterreich.gv.at, Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (in Kraft 12.06.2026)
- Sichere Herkunftsstaaten
- Herkunftsländer-Verordnung (seit 09.07.2026): u. a. Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mongolei, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Albanien, Ghana, Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, Armenien, Benin, Senegal, Namibia, Südkorea, Uruguay. Hinzu kommt die EU-Liste. noch nicht gegengeprüftQuelle: RIS, Herkunftsländer-Verordnung · EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/464: EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten (ABl. L 26.02.2026)
- Familiennachzug
- Seit 03.07.2025 waren Entscheidungen über den Familiennachzug zu Schutzberechtigten per Verordnung nach § 36 AsylG gehemmt; der Ministerrat beschloss am 16.12.2025 eine Verlängerung um 6 Monate.Quelle: Bundeskanzleramt, Ministerratsvortrag 35/26 vom 16.12.2025: Stopp des Familiennachzuges, Verlängerung
- Seit 07.08.2026 gilt § 46a NAG: Familienangehörige von Schutzberechtigten erhalten einen Aufenthaltstitel nur mit freiem Quotenplatz; bei subsidiär Schutzberechtigten muss der Status seit mindestens 2 Jahren bestehen. Ehegatten müssen mindestens 21 Jahre alt sein.Quelle: RIS, § 46a NAG (Familienzusammenführung mit Quote, gültig ab 07.08.2026)
- Lücke: Die Zahl der Quotenplätze für 2026 ist hier noch nicht gegengeprüft. Lücke
- Einbürgerung
- Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt, davon 5 Jahre niedergelassen (§ 10 StbG). Die bisherige Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich aufgegeben werden.Quelle: RIS, § 10 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
- Abschiebung und Rückführung
- Das BFA entscheidet über Rückkehrentscheidungen und Schubhaft, die Polizei vollzieht Abschiebungen (Fremdenpolizeigesetz 2005).Quelle: RIS, Fremdenpolizeigesetz 2005
- Arbeitsmigration
- Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten über die Rot-Weiß-Rot – Karte (kriteriengeleitet, u. a. Mangelberufe) und die Blaue Karte EU.Quelle: migration.gv.at (Bundesregierung), Rot-Weiß-Rot – Karte
- Binnengrenzkontrollen
- Kontrollen an den Land- und Flussgrenzen zur Slowakei sowie an den Landgrenzen zu Tschechien, Ungarn und Slowenien, derzeit 16.09.2026–15.03.2027.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- 2025/2026 in Kraft: Hemmung des Familiennachzugs (03.07.2025), AMPAG (12.06.2026), neue Herkunftsländer-Verordnung (09.07.2026), Quotensystem für den Familiennachzug (07.08.2026).Quelle: Bundeskanzleramt, Ministerratsvortrag 35/26 vom 16.12.2025: Stopp des Familiennachzuges, Verlängerung · RIS, BGBl. I Nr. 39/2026: Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz · RIS, Herkunftsländer-Verordnung · RIS, § 46a NAG (Familienzusammenführung mit Quote, gültig ab 07.08.2026)
CHRechtslage · Stand 24.10.2026
Schweiz
EU-Pakt: assoziiert · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 10 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: nein
- Rechtsgrundlagen
- Asylgesetz (AsylG), Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), Bürgerrechtsgesetz (BüG). Als assoziierter Schengen- und Dublin-Staat übernimmt die Schweiz Weiterentwicklungen dieses Rechts.Quelle: Fedlex, Asylgesetz (AsylG, SR 142.31) · Fedlex, Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) · Fedlex, Bürgerrechtsgesetz (BüG, SR 141.0)
- Asylverfahren und Schutzformen
- Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM). Schutzformen: Asyl für anerkannte Flüchtlinge, vorläufige Aufnahme, wenn eine Wegweisung unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist, sowie der Schutzstatus S (derzeit für Menschen aus der Ukraine).Quelle: Fedlex, Asylgesetz (AsylG, SR 142.31) · Fedlex, Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) · SEM, Staatssekretariat für Migration
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Die Schweiz übernimmt die Teile des Pakts, die zum Schengen/Dublin-Recht gehören: die Zuständigkeitsregeln der AMMR, die Eurodac-Verordnung und das Screening. Parlament: 26.09.2025; Inkraftsetzung mit den Verordnungen auf 12.06.2026. Asylverfahrens-, Anerkennungs-Verordnung und Aufnahme-Richtlinie gelten nicht.Quelle: Bundesrat, Medienmitteilung 20.05.2026: Pakt-Änderungen auf 12.06.2026 in Kraft · SEM, Übernahme und Umsetzung EU-Migrations- und Asylpakt
- Sichere Herkunftsstaaten
- Der Bundesrat bezeichnet verfolgungssichere Staaten (Art. 6a Abs. 2 AsylG); die Liste steht im Anhang zur Asylverordnung 1. Die EU-Liste gilt nicht. noch nicht gegengeprüftQuelle: Fedlex, Asylgesetz (AsylG, SR 142.31)
- Familiennachzug
- Familiennachzug zu vorläufig Aufgenommenen frühestens nach 3 Jahren (Art. 85 Abs. 7 AIG); anerkannte Flüchtlinge erhalten Familienasyl (Art. 51 AsylG). Eine Aussetzung gibt es nicht.Quelle: Fedlex, Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) · Fedlex, Asylgesetz (AsylG, SR 142.31)
- Einbürgerung
- Ordentliche Einbürgerung nach 10 Jahren Aufenthalt und mit Niederlassungsbewilligung C (Art. 9 BüG); Kantone und Gemeinden haben eigene Anforderungen. Doppelbürgerschaft ist erlaubt.Quelle: Fedlex, Bürgerrechtsgesetz (BüG, SR 141.0)
- Abschiebung und Rückführung
- Den Vollzug von Wegweisungen übernehmen die Kantone, das SEM unterstützt (u. a. Papierbeschaffung, Sonderflüge). Ausländerrechtliche Administrativhaft ist im AIG geregelt.Quelle: Fedlex, Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20) · SEM, Staatssekretariat für Migration
- Arbeitsmigration
- Für Bürger aus EU/EFTA-Staaten gilt die Personenfreizügigkeit. Aus Drittstaaten werden nur qualifizierte Arbeitskräfte im Rahmen jährlicher Kontingente zugelassen, mit Vorrang inländischer Arbeitskräfte (AIG).Quelle: Fedlex, Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG, SR 142.20)
- Binnengrenzkontrollen
- Die Schweiz hat derzeit keine Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen gemeldet. Frankreich kontrolliert seine Grenze zur Schweiz.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- Pakt-Teile seit 12.06.2026 in Kraft. Die Volksinitiative „Keine 10-Millionen-Schweiz!“ wurde am 14.06.2026 abgelehnt: 54,79 % Nein, 45,21 % Ja, auch die Mehrheit der Stände lehnte ab.Quelle: Bundesrat, Medienmitteilung 20.05.2026: Pakt-Änderungen auf 12.06.2026 in Kraft · Bundeskanzlei, Volksabstimmung vom 14.06.2026 · BFS, Abstimmung vom 14.06.2026 (Ergebnisse)
FRRechtslage · Stand 24.10.2026
Frankreich
EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 5 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja
- Rechtsgrundlagen
- Code de l’entrée et du séjour des étrangers et du droit d’asile (CESEDA), Staatsangehörigkeit im Code civil. Letzte große Reform: Gesetz Nr. 2024-42 vom 26.01.2024.Quelle: Légifrance, Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA)
- Asylverfahren und Schutzformen
- Zuständig ist das OFPRA (Office français de protection des réfugiés et apatrides), Beschwerden gehen an den Nationalen Asylgerichtshof (CNDA). Schutzformen: Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutz.Quelle: OFPRA, Office français de protection des réfugiés et apatrides · Légifrance, Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA)
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Die Pakt-Verordnungen gelten seit 12.06.2026 unmittelbar; ein Rundschreiben des Innenministeriums regelt die Anwendung.Quelle: DGEF (Innenministerium), Rundschreiben zur Anwendung des Pakts
- Im Verfahren: Das Gesetz, das die Regierung zu Anpassungen per Verordnung (Ordonnances) ermächtigen soll, nahm der Senat am 20.05.2026 an. Der Rechtsausschuss der Nationalversammlung lehnte es am 22.07.2026 ab; verabschiedet ist es nicht (Stand 15.10.2026). im VerfahrenQuelle: Sénat, Dossier législatif: Mise en œuvre du Pacte (Stand 15.10.2026)
- Sichere Herkunftsstaaten
- Der Verwaltungsrat des OFPRA hat am 03.06.2026 eine neue nationale Liste beschlossen (Armenien, Kap Verde, Mauritius, Mongolei), die seit 12.06.2026 gilt und die Liste von 2015 ersetzt. Hinzu kommt die EU-Liste. noch nicht gegengeprüftQuelle: Lexis Veille: OFPRA beschließt neue Liste sicherer Herkunftsstaaten (Fachdienst) · EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/464: EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten (ABl. L 26.02.2026)
- Familiennachzug
- Familiennachzug (regroupement familial) nach mindestens 18 Monaten rechtmäßigem Aufenthalt, mit ausreichendem Einkommen und Wohnraum. Für anerkannte Flüchtlinge gilt ein eigenes Verfahren ohne diese Voraussetzungen. Eine Aussetzung gibt es nicht.Quelle: Service-Public.fr, Regroupement familial · Légifrance, Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA)
- Einbürgerung
- Einbürgerung per Dekret nach in der Regel 5 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt. Seit 01.01.2026 werden Französisch auf Niveau B2 (mündlich und schriftlich) und eine bestandene Staatsbürgerprüfung verlangt. Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt.Quelle: Service-Public.fr, Naturalisation par décret
- Abschiebung und Rückführung
- Die Präfekturen erlassen Ausreisepflichten (OQTF) und ordnen Abschiebungshaft (rétention administrative) an; die Regeln stehen im CESEDA.Quelle: Légifrance, Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA)
- Arbeitsmigration
- Arbeitsmigration u. a. über den „Passeport talent“ (inklusive Blaue Karte EU) und Aufenthaltstitel für Beschäftigte, mit erleichtertem Zugang in Engpassberufen (CESEDA).Quelle: Légifrance, Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA)
- Binnengrenzkontrollen
- Kontrollen an allen Binnengrenzen (Land, Luft, See) zu Belgien, Deutschland, Luxemburg, der Schweiz, Spanien und Italien, derzeit bis 31.10.2026 und verlängert für 01.11.2026–30.04.2027.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- Seit 01.01.2026 strengere Sprach- und Testanforderungen für die Einbürgerung. Das Pakt-Anpassungsgesetz ist im Verfahren (siehe oben).Quelle: Service-Public.fr, Naturalisation par décret · Sénat, Dossier législatif: Mise en œuvre du Pacte (Stand 15.10.2026)
BERechtslage · Stand 24.10.2026
Belgien
EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 5 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: nein
- Rechtsgrundlagen
- Ausländergesetz vom 15.12.1980, Gesetzbuch über die belgische Staatsangehörigkeit, Aufnahmegesetz vom 12.01.2007.Quelle: Justel, Loi du 15 décembre 1980 (Ausländergesetz) · FÖD Justiz, Belgische Staatsangehörigkeit
- Asylverfahren und Schutzformen
- Das Ausländeramt registriert Anträge und prüft die Dublin-Zuständigkeit; über den Schutz entscheidet das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose (CGRS). Schutzformen: Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutz.Quelle: CGRS/CGRA, Commissariat général aux réfugiés et aux apatrides · Justel, Loi du 15 décembre 1980 (Ausländergesetz)
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Der Pakt ist seit 12.06.2026 anwendbar. Laut der NGO ECRE war die Umsetzung der Aufnahme-Richtlinie in Belgien im Oktober 2026 noch offen. noch nicht gegengeprüftQuelle: ECRE, Policy Note 51 (Okt. 2026): Der Pakt im Praxistest (NGO)
- Sichere Herkunftsstaaten
- Belgien bestimmt sichere Herkunftsstaaten per Königlichem Erlass; zusätzlich gilt die EU-Liste. Lücke: Die aktuelle nationale Liste ist hier noch nicht gegengeprüft. LückeQuelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/464: EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten (ABl. L 26.02.2026)
- Familiennachzug
- Gesetz vom 18.07.2025 (in Kraft 18.08.2025): Wer Familie nachholt, braucht mindestens 110 % des garantierten Mindestlohns, plus 10 % je weiterem Angehörigen (mindestens 2.408,79 € netto im Monat). Ehegatten müssen mindestens 21 Jahre alt sein. Für bestimmte Fälle gelten Übergangsregeln bis 18.08.2027.Quelle: Justel, Loi du 18 juillet 2025 (Familienzusammenführung) · IBZ/DOFI, Regroupement familial (Hinweise zum Gesetz vom 18.07.2025)
- Der Verfassungsgerichtshof hat am 26.02.2026 (Urteil 24/2026) die strengsten Regeln für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt und Fragen an den EuGH gerichtet. noch nicht gegengeprüftQuelle: Verfassungsgerichtshof, Urteil Nr. 24/2026 vom 26.02.2026
- Einbürgerung
- Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung in der Regel nach 5 Jahren legalem Aufenthalt, mit Nachweisen zu Sprache, Integration und Arbeit. Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt.Quelle: FÖD Justiz, Belgische Staatsangehörigkeit
- Abschiebung und Rückführung
- Rückführungen organisiert das Ausländeramt; Abschiebungshaft wird in geschlossenen Zentren vollzogen (Ausländergesetz 1980).Quelle: Justel, Loi du 15 décembre 1980 (Ausländergesetz)
- Arbeitsmigration
- Arbeitserlaubnisse für Drittstaatsangehörige erteilen die Regionen (Flandern, Wallonien, Brüssel) im kombinierten Verfahren (Single Permit), dazu die Blaue Karte EU.Quelle: EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2024/1233 (kombinierte Erlaubnis, Neufassung) · EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2021/1883 (Blaue Karte EU)
- Binnengrenzkontrollen
- Belgien hat derzeit keine Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen gemeldet. Frankreich kontrolliert seine Grenze zu Belgien.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- 2025/2026: verschärfter Familiennachzug (18.08.2025), Teilaussetzung durch den Verfassungsgerichtshof (26.02.2026), Pakt anwendbar (12.06.2026).Quelle: Justel, Loi du 18 juillet 2025 (Familienzusammenführung) · Verfassungsgerichtshof, Urteil Nr. 24/2026 vom 26.02.2026 · EU-Kommission, Fragen und Antworten zum Pakt (abgerufen 24.10.2026)
NLRechtslage · Stand 24.10.2026
Niederlande
EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 5 J. · Doppelpass: nein · Grenzkontrollen: nein
- Rechtsgrundlagen
- Vreemdelingenwet 2000 (Ausländergesetz) mit Vreemdelingenbesluit, Rijkswet op het Nederlanderschap (Staatsangehörigkeit).Quelle: wetten.overheid.nl, Vreemdelingenwet 2000 · wetten.overheid.nl, Rijkswet op het Nederlanderschap
- Asylverfahren und Schutzformen
- Zuständig ist der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (IND). Seit 12.06.2026 gibt es zwei getrennte Status (Flüchtling und subsidiärer Schutz) statt eines Einheitsstatus (Wet invoering tweestatusstelsel).Quelle: Staatsblad 2026, 107: Inkrafttreten Wet invoering tweestatusstelsel (12.06.2026) · Eerste Kamer, Wet invoering tweestatusstelsel (36.703) · IND, Immigratie- en Naturalisatiedienst
- Mit der Pakt-Umsetzung wurde die unbefristete Asylaufenthaltserlaubnis abgeschafft; die befristete gilt höchstens 3 statt 5 Jahre.Quelle: Rijksoverheid, 26.05.2026: Eerste Kamer stimmt Pakt-Umsetzung zu
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Die Erste Kammer stimmte am 26.05.2026 dem Umsetzungsgesetz zu; der Pakt ist seit 12.06.2026 anwendbar. Teile des gescheiterten Asyl-Notmaßnahmengesetzes wurden darüber verankert.Quelle: Rijksoverheid, 26.05.2026: Eerste Kamer stimmt Pakt-Umsetzung zu
- Sichere Herkunftsstaaten
- Die Niederlande führen eine nationale Liste sicherer Herkunftsstaaten; zusätzlich gilt die EU-Liste. Lücke: Die aktuelle nationale Liste ist hier noch nicht gegengeprüft. LückeQuelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/464: EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten (ABl. L 26.02.2026)
- Familiennachzug
- Seit 12.06.2026 gelten strengere Voraussetzungen für den Familiennachzug von Schutzberechtigten (nareis), und der berechtigte Personenkreis ist kleiner. Eine generelle Aussetzung gibt es nicht.Quelle: Staatsblad 2026, 107: Inkrafttreten Wet invoering tweestatusstelsel (12.06.2026) · Rijksoverheid, 26.05.2026: Eerste Kamer stimmt Pakt-Umsetzung zu
- Einbürgerung
- Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren Aufenthalt mit Einbürgerungstest. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden (Ausnahmen u. a. für anerkannte Flüchtlinge).Quelle: wetten.overheid.nl, Rijkswet op het Nederlanderschap · IND, Immigratie- en Naturalisatiedienst
- Abschiebung und Rückführung
- Rückkehr organisiert der Dienst Terugkeer en Vertrek (DT&V); Abschiebungshaft (vreemdelingenbewaring) ist in der Vreemdelingenwet geregelt.Quelle: wetten.overheid.nl, Vreemdelingenwet 2000
- Arbeitsmigration
- Hochqualifizierte kommen über die Kennismigranten-Regelung (Gehaltsschwelle) oder die Blaue Karte EU; zuständig ist der IND.Quelle: IND, Immigratie- en Naturalisatiedienst · EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2021/1883 (Blaue Karte EU)
- Binnengrenzkontrollen
- Die Niederlande haben derzeit keine Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen gemeldet. Deutschland kontrolliert seine Grenze zu den Niederlanden.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- Die Erste Kammer lehnte das Asyl-Notmaßnahmengesetz (36.704) am 21.04.2026 ab und nahm das Zwei-Status-Gesetz (36.703) an; dieses gilt seit 12.06.2026.Quelle: Eerste Kamer, Asielnoodmaatregelenwet (36.704) · Eerste Kamer, Wet invoering tweestatusstelsel (36.703) · Staatsblad 2026, 107: Inkrafttreten Wet invoering tweestatusstelsel (12.06.2026)
SERechtslage · Stand 24.10.2026
Schweden
EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 8 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja
- Rechtsgrundlagen
- Utlänningslag (2005:716) und Lag (2001:82) om svenskt medborgarskap, jeweils mit Änderungen 2026.Quelle: Riksdagen, Utlänningslag (2005:716) · Regeringen, 06/2026: Neue Anforderungen für die Staatsbürgerschaft treten in Kraft
- Asylverfahren und Schutzformen
- Zuständig ist das Migrationsverket, Beschwerden gehen an die Migrationsgerichte. Seit 12.07.2026 erhalten Schutzberechtigte und ihre Angehörigen keine permanente Aufenthaltserlaubnis mehr; bereits erteilte bleiben bestehen.Quelle: Migrationsverket, 09.07.2026: Mehrere Gesetzesänderungen ab 12. Juli · Riksdagen, Betänkande 2025/26:SfU30 (Abschaffung permanenter Aufenthaltserlaubnisse, Pakt-Anpassung)
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Der Reichstag beschloss am 09.06.2026 die Anpassung an den Pakt zusammen mit der Abschaffung permanenter Aufenthaltserlaubnisse; in Kraft seit 12.07.2026.Quelle: Riksdagen, Betänkande 2025/26:SfU30 (Abschaffung permanenter Aufenthaltserlaubnisse, Pakt-Anpassung) · Migrationsverket, 09.07.2026: Mehrere Gesetzesänderungen ab 12. Juli
- Sichere Herkunftsstaaten
- Für Schweden gilt die EU-Liste. Lücke: Ob und welche nationale Einstufung daneben besteht, ist hier noch nicht gegengeprüft. LückeQuelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/464: EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten (ABl. L 26.02.2026)
- Familiennachzug
- Seit 01.10.2026: Wer eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat, muss in der Regel 2 Jahre in Schweden gelebt haben, bevor die Familie nachkommen kann (Ausnahmen u. a. für Flüchtlinge, deren Familie schon vor der Einreise bestand). Die Unterhaltsanforderung ist höher und gilt auch bei Verlängerungen.Quelle: Migrationsverket, 01.10.2026: Neue Regeln für Familiennachzug ab 1. Oktober
- Einbürgerung
- Seit 06.06.2026: in der Regel 8 Jahre Wohnzeit, ein einwandfreier Lebenswandel, eigener Lebensunterhalt sowie Kenntnisse der Sprache und der Gesellschaft. Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt.Quelle: Regeringen, 06/2026: Neue Anforderungen für die Staatsbürgerschaft treten in Kraft
- Abschiebung und Rückführung
- Ausreisepflichtige werden vom Migrationsverket oder der Polizei zurückgeführt; Abschiebungshaft (förvar) ist im Ausländergesetz geregelt.Quelle: Riksdagen, Utlänningslag (2005:716)
- Arbeitsmigration
- Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit Arbeitsangebot und Mindestgehalt sowie die Blaue Karte EU. Lücke: Die aktuelle Gehaltsgrenze ist hier noch nicht gegengeprüft. LückeQuelle: Riksdagen, Utlänningslag (2005:716) · EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2021/1883 (Blaue Karte EU)
- Binnengrenzkontrollen
- Kontrollen an allen Binnengrenzen (Land, Luft, See), derzeit bis 11.11.2026 und verlängert für 12.11.2026–11.05.2027.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- 2026 in Kraft: neues Staatsbürgerschaftsrecht (06.06.2026), Abschaffung permanenter Aufenthaltserlaubnisse für Schutzberechtigte und Pakt-Anpassung (12.07.2026), verschärfter Familiennachzug (01.10.2026).Quelle: Regeringen, 06/2026: Neue Anforderungen für die Staatsbürgerschaft treten in Kraft · Migrationsverket, 09.07.2026: Mehrere Gesetzesänderungen ab 12. Juli · Migrationsverket, 01.10.2026: Neue Regeln für Familiennachzug ab 1. Oktober
DKRechtslage · Stand 24.10.2026
Dänemark
EU-Pakt: Opt-out · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 9 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja
- Rechtsgrundlagen
- Udlændingeloven (Ausländergesetz); Einbürgerung nur durch Gesetz (Indfødsret).Quelle: Retsinformation, Udlændingeloven · Udlændinge- og Integrationsministeriet, Statsborgerskab
- Asylverfahren und Schutzformen
- Zuständig sind die Udlændingestyrelsen und in zweiter Instanz der Flygtningenævnet. Schutzformen: Konventionsstatus, Schutzstatus und ein vorübergehender Schutzstatus bei allgemeiner Gefahrenlage (§ 7 Udlændingeloven).Quelle: Retsinformation, Udlændingeloven
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Dänemark ist wegen seines Opt-outs im Bereich Justiz und Inneres nicht an den Pakt gebunden. Der Folketing billigte 2024 die Teilnahme an AMMR, Krisen-Verordnung und Eurodac auf zwischenstaatlicher Grundlage.Quelle: Folketinget, B 207 (2023-24): Teilnahme an AMMR, Krisen-VO und Eurodac auf zwischenstaatlicher Grundlage
- Seit 12.06.2026 gelten diese Regeln, soweit sie mit dem Ausländergesetz vereinbar sind. Die nationale Umsetzung sollte bis spätestens 10.09.2026 folgen; ob das geschehen ist, ist hier noch nicht gegengeprüft. noch nicht gegengeprüftQuelle: Retsinformation, Vejledning 2026 zur Anwendung nationalen Rechts und des EU-Pakts
- Sichere Herkunftsstaaten
- Die EU-Liste gilt für Dänemark wegen des Opt-outs nicht. Lücke: Die nationale Praxis ist hier noch nicht gegengeprüft. Lücke
- Familiennachzug
- Ehegattennachzug u. a. nur, wenn beide mindestens 24 Jahre alt sind, mit Sicherheitsleistung, ausreichendem Wohnraum und eigenem Lebensunterhalt. Eine generelle Aussetzung gibt es nicht.Quelle: Nyidanmark (Udlændingestyrelsen), Familiensammenføring · Retsinformation, Udlændingeloven
- Einbürgerung
- Einbürgerung nur per Gesetz des Folketing, in der Regel nach 9 Jahren Aufenthalt, mit Sprach- und Staatsbürgerprüfung. Doppelstaatsbürgerschaft ist seit 2015 erlaubt. noch nicht gegengeprüftQuelle: Udlændinge- og Integrationsministeriet, Statsborgerskab
- Abschiebung und Rückführung
- Für Rückführungen ist die Hjemrejsestyrelsen zuständig, den Vollzug übernimmt die Polizei (Udlændingeloven). noch nicht gegengeprüftQuelle: Retsinformation, Udlændingeloven
- Arbeitsmigration
- Arbeitsmigration über die Positivliste (Engpassberufe), die Gehaltsgrenzenregelung (beløbsordning) und ein Schnellverfahren für zertifizierte Arbeitgeber. Die Blaue Karte EU gilt wegen des Opt-outs nicht. noch nicht gegengeprüftQuelle: Retsinformation, Udlændingeloven
- Binnengrenzkontrollen
- Kontrollen an der Land- und Seegrenze zu Deutschland, derzeit bis 11.11.2026 und verlängert für 12.11.2026–11.05.2027.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- Laut AFP verhandelt Dänemark mit Deutschland, Österreich, Griechenland und den Niederlanden mit Ruanda über ein gemeinsames Rückkehrzentrum; amtlich bestätigt ist das nicht. Ein Rückkehrzentrum in Afrika ist laut Politiken Thema der nordischen Zusammenarbeit. noch nicht gegengeprüft
NORechtslage · Stand 24.10.2026
Norwegen
EU-Pakt: assoziiert · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 8 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja
- Rechtsgrundlagen
- Utlendingsloven (Ausländergesetz, 2008) und Statsborgerloven (Staatsangehörigkeitsgesetz).Quelle: Lovdata, Utlendingsloven · UDI-Regelwerk, Statsborgerloven
- Asylverfahren und Schutzformen
- Erstinstanz ist das Utlendingsdirektoratet (UDI), Beschwerden gehen an die Utlendingsnemnda (UNE). Schutzformen: Flüchtlingsstatus und Schutz aus humanitären Gründen.Quelle: Lovdata, Utlendingsloven · UDI, Utlendingsdirektoratet
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Als Schengen/Dublin-Staat setzt Norwegen die Eurodac-Verordnung, die AMMR und die Krisen-Verordnung um (Gesetz vom 12.06.2026 Nr. 29), dazu das Screening. Asylverfahrens-, Anerkennungs-Verordnung und Aufnahme-Richtlinie gelten nicht.Quelle: Lovdata, Lov 2026-06-12-29: Umsetzung Eurodac, AMMR und Krisen-VO · Regjeringen, Norwegen und Europa führen neue Regeln ein (06/2026)
- Sichere Herkunftsstaaten
- Die EU-Liste gilt für Norwegen nicht. Lücke: Die nationale Praxis (Schnellverfahren) ist hier noch nicht gegengeprüft. Lücke
- Familiennachzug
- Lücke: Die geltenden Bedingungen (u. a. Unterhaltsanforderung) sind hier noch nicht gegengeprüft. Eine Aussetzung ist nicht bekannt. LückeQuelle: Lovdata, Utlendingsloven
- Einbürgerung
- In der Regel 8 Jahre Aufenthalt innerhalb der letzten 11 Jahre, Daueraufenthaltserlaubnis, Norwegisch auf Niveau B1 und Staatsbürgerprüfung. Doppelstaatsbürgerschaft ist seit 2020 erlaubt.Quelle: UDI-Regelwerk, Statsborgerloven
- Abschiebung und Rückführung
- Abschiebungen vollzieht die Ausländereinheit der Polizei (Politiets utlendingsenhet). noch nicht gegengeprüftQuelle: Lovdata, Utlendingsloven
- Arbeitsmigration
- Für Bürger aus EU/EWR-Staaten gilt Freizügigkeit. Aus Drittstaaten werden vor allem Fachkräfte mit Ausbildung oder Studium zugelassen.Quelle: Lovdata, Utlendingsloven · UDI, Utlendingsdirektoratet
- Binnengrenzkontrollen
- Kontrollen in Häfen mit Fährverbindung in den Schengen-Raum, derzeit bis 11.11.2026 und verlängert für 12.11.2026–11.05.2027.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- Seit 12.06.2026 gelten die übernommenen Pakt-Teile. Geplant: Die Regierung hat Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht in die Anhörung gegeben; beschlossen sind sie nicht. geplantQuelle: Lovdata, Lov 2026-06-12-29: Umsetzung Eurodac, AMMR und Krisen-VO · UDI-Regelwerk, Statsborgerloven
UKRechtslage · Stand 24.10.2026
Vereinigtes Königreich
EU-Pakt: nein · Familiennachzug ausgesetzt: ja · Einbürgerung: 5 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: –
- Rechtsgrundlagen
- Immigration Rules, British Nationality Act 1981, Nationality and Borders Act 2022, Border Security, Asylum and Immigration Act 2025.Quelle: GOV.UK, Immigration Rules · legislation.gov.uk, British Nationality Act 1981 · legislation.gov.uk, Nationality and Borders Act 2022 · legislation.gov.uk, Border Security, Asylum and Immigration Act 2025
- Asylverfahren und Schutzformen
- Das Home Office entscheidet, Rechtsschutz beim First-tier Tribunal. Wer seit 02.03.2026 Asyl beantragt hat, erhält als Erwachsener oder Familie 30 Monate Schutz, verlängerbar nur, wenn Schutz weiter nötig ist (Regeländerung HC 1691, gültig ab 26.03.2026). Unbegleitete Minderjährige erhalten weiter 5 Jahre.Quelle: GOV.UK, Explanatory Memorandum HC 1691 (05.03.2026)
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Das Vereinigte Königreich gehört nicht zur EU und nimmt nicht am Dublin-System teil; der Pakt gilt nicht.Quelle: GOV.UK, Immigration Rules
- Sichere Herkunftsstaaten
- Liste von Staaten, bei denen Asylanträge als offensichtlich unbegründet gelten können und eine Klage nur aus dem Ausland möglich ist (Section 94, Nationality, Immigration and Asylum Act 2002).Quelle: legislation.gov.uk, Nationality, Immigration and Asylum Act 2002, section 94
- Familiennachzug
- Der Familiennachzug zu Schutzberechtigten über Appendix FRP ist seit 04.09.2025 ausgesetzt. Partner und Kinder müssen den allgemeinen Familienweg (Appendix FM, u. a. mit Einkommensanforderung) nutzen.Quelle: GOV.UK, Appendix Family Reunion (sponsors with protection)
- Einbürgerung
- Einbürgerung in der Regel nach 5 Jahren Aufenthalt und mindestens 12 Monaten unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (ILR). Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt.Quelle: GOV.UK, Become a British citizen by naturalisation · legislation.gov.uk, British Nationality Act 1981
- Geplant: „Earned settlement“ mit 10 Jahren als Regel bis zur unbefristeten Erlaubnis und bis zu 20 Jahren für Menschen mit „core protection“. Das steht noch nicht in den Immigration Rules. geplantQuelle: GOV.UK, Konsultation Earned Settlement · GOV.UK, Restoring Order and Control: Asyl- und Rückkehrpolitik
- Abschiebung und Rückführung
- Abschiebungen und Abschiebehaft verantwortet das Home Office (Immigration Enforcement). Das Gesetz von 2025 hob u. a. das Ruanda-Gesetz (Safety of Rwanda Act 2024) auf. noch nicht gegengeprüftQuelle: legislation.gov.uk, Border Security, Asylum and Immigration Act 2025
- Arbeitsmigration
- Punktebasiertes System, vor allem der Skilled-Worker-Weg mit Arbeitgeber-Sponsoring sowie Global Talent.Quelle: GOV.UK, Immigration Rules
- Binnengrenzkontrollen
- Das Vereinigte Königreich ist nicht im Schengen-Raum; an der Grenze wird immer kontrolliert. Seit 2026 brauchen auch Besucher aus der EU eine elektronische Reisegenehmigung (ETA).Quelle: Bundesregierung, Gesetzliche Neuregelungen Februar 2026
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- 2025/2026: Border Security, Asylum and Immigration Act 2025, Aussetzung des Flüchtlings-Familiennachzugs (04.09.2025), 30-Monats-Schutz für neue Asylanträge (ab 26.03.2026). Geplant: Earned settlement und „core protection“ (siehe oben).Quelle: legislation.gov.uk, Border Security, Asylum and Immigration Act 2025 · GOV.UK, Appendix Family Reunion (sponsors with protection) · GOV.UK, Explanatory Memorandum HC 1691 (05.03.2026) · GOV.UK, Restoring Order and Control: Asyl- und Rückkehrpolitik
ITRechtslage · Stand 24.10.2026
Italien
EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 10 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja
- Rechtsgrundlagen
- Testo unico immigrazione (Gesetzesdekret 286/1998), Gesetz 91/1992 über die Staatsangehörigkeit; zur Pakt-Umsetzung das Gesetzesdekret Nr. 100 vom 12.06.2026.Quelle: Normattiva, Testo unico immigrazione (D.Lgs. 286/1998) · Normattiva, Legge 91/1992 (Staatsangehörigkeit) · Gazzetta Ufficiale, Decreto-legge 12.06.2026 n. 100 (Pakt-Umsetzung)
- Asylverfahren und Schutzformen
- Über Anträge entscheiden die Territorialkommissionen, Rechtsschutz bei den Fachkammern der Gerichte. Schutzformen: Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz und nationaler Sonderschutz (protezione speciale). noch nicht gegengeprüftQuelle: Normattiva, Testo unico immigrazione (D.Lgs. 286/1998)
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Erste Umsetzung durch Gesetzesdekret Nr. 100 vom 12.06.2026 (Aufnahme, Asylverfahren, Rückkehr an der Grenze, Screening, Eurodac); umgewandelt und als koordinierte Fassung am 08.08.2026 veröffentlicht.Quelle: Gazzetta Ufficiale, Decreto-legge 12.06.2026 n. 100 (Pakt-Umsetzung) · Normattiva, Testo coordinato DL 100/2026
- Sichere Herkunftsstaaten
- Italien führt eine nationale Liste sicherer Herkunftsstaaten; zusätzlich gilt die EU-Liste. Lücke: Die aktuelle nationale Liste ist hier noch nicht gegengeprüft. LückeQuelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/464: EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten (ABl. L 26.02.2026)
- Familiennachzug
- Familiennachzug nach Art. 29 Testo unico (Einkommen, Wohnraum). Eine Aussetzung gibt es nicht.Quelle: Normattiva, Testo unico immigrazione (D.Lgs. 286/1998)
- Einbürgerung
- Einbürgerung nach 10 Jahren legalem Aufenthalt (Art. 9 Gesetz 91/1992); Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt. Gesetz 74/2025 begrenzt den Erwerb durch Abstammung bei im Ausland Geborenen.Quelle: Normattiva, Legge 91/1992 (Staatsangehörigkeit) · Normattiva, Legge 74/2025 (Umwandlung DL 36/2025, Staatsangehörigkeit)
- Abschiebung und Rückführung
- Abschiebungen ordnen die Präfekturen an, die Polizei vollzieht; Abschiebungshaft in Rückführungszentren (CPR). Seit dem Gesetzesdekret 37/2025 kann das Zentrum im albanischen Gjadër auch als Rückführungszentrum genutzt werden. noch nicht gegengeprüftQuelle: Normattiva, Testo unico immigrazione (D.Lgs. 286/1998) · Normattiva, Decreto-legge 37/2025 (Albanien-Protokoll)
- Arbeitsmigration
- Jährliche Einwanderungsquoten für Arbeit („Decreto flussi“): Für 2026–2028 sind insgesamt 497.550 Einreisen vorgesehen, davon 164.850 im Jahr 2026.Quelle: Ministero del Lavoro, Flussi 2026–2028: DPCM mit 497.550 Einreisen
- Binnengrenzkontrollen
- Kontrollen an der Landgrenze zu Slowenien, 19.06.–18.12.2026. Die Kontrollen gegenüber Spanien endeten am 23.10.2026.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- 2025/2026: Gesetz 74/2025 (Staatsangehörigkeit), Gesetzesdekret 37/2025 (Albanien), Quoten 2026–2028 (Oktober 2025), Pakt-Umsetzung (Juni 2026).Quelle: Normattiva, Legge 74/2025 (Umwandlung DL 36/2025, Staatsangehörigkeit) · Normattiva, Decreto-legge 37/2025 (Albanien-Protokoll) · Ministero del Lavoro, Flussi 2026–2028: DPCM mit 497.550 Einreisen · Gazzetta Ufficiale, Decreto-legge 12.06.2026 n. 100 (Pakt-Umsetzung)
ESRechtslage · Stand 24.10.2026
Spanien
EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 10 J. · Doppelpass: teilweise · Grenzkontrollen: nein
- Rechtsgrundlagen
- Ley Orgánica 4/2000 (Ausländerrecht) mit Ausführungsverordnung (Real Decreto 1155/2024, in Kraft 20.05.2025), Ley 12/2009 (Asyl), Staatsangehörigkeit im Código Civil.Quelle: BOE, Ley Orgánica 4/2000 (Ausländerrecht) · BOE, Real Decreto 1155/2024 (Reglamento de Extranjería) · BOE, Ley 12/2009 (Asyl und subsidiärer Schutz) · BOE, Código Civil (Art. 17–28 Staatsangehörigkeit)
- Asylverfahren und Schutzformen
- Anträge prüft das Asylbüro des Innenministeriums (Oficina de Asilo y Refugio). Schutzformen: Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, Aufenthalt aus humanitären Gründen.Quelle: BOE, Ley 12/2009 (Asyl und subsidiärer Schutz)
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Der Pakt ist anwendbar, ein Umsetzungsgesetz gibt es noch nicht; das Innenministerium hat einen nationalen Umsetzungsplan vorgelegt.Quelle: Innenministerium, Nationaler Umsetzungsplan Pakt (Zusammenfassung) · ECRE, Policy Note 51 (Okt. 2026): Der Pakt im Praxistest (NGO)
- Im Verfahren: Die Regierung hat laut Medien Vorentwürfe für ein neues Asylgesetz und eine Reform des Ausländerrechts beschlossen. im VerfahrenQuelle: Público: Regierung reformiert Asyl- und Ausländergesetz (Medien)
- Sichere Herkunftsstaaten
- Für Spanien gilt die EU-Liste. Lücke: Eine nationale Liste ist hier noch nicht gegengeprüft. LückeQuelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/464: EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten (ABl. L 26.02.2026)
- Familiennachzug
- Familiennachzug nach dem Ausländergesetz und der Ausführungsverordnung 2024. Eine Aussetzung gibt es nicht. Lücke: Die Voraussetzungen im Einzelnen sind hier noch nicht gegengeprüft. LückeQuelle: BOE, Ley Orgánica 4/2000 (Ausländerrecht) · BOE, Real Decreto 1155/2024 (Reglamento de Extranjería)
- Einbürgerung
- Einbürgerung in der Regel nach 10 Jahren Aufenthalt, nach 5 Jahren für Flüchtlinge und nach 2 Jahren für Staatsangehörige lateinamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals (Art. 22 Código Civil). Doppelstaatsbürgerschaft nur mit bestimmten Staaten.Quelle: BOE, Código Civil (Art. 17–28 Staatsangehörigkeit)
- Abschiebung und Rückführung
- Abschiebungen vollzieht die Nationalpolizei; Abschiebungshaft in Internierungszentren (CIE) ist im Ausländergesetz geregelt.Quelle: BOE, Ley Orgánica 4/2000 (Ausländerrecht)
- Arbeitsmigration
- Die Ausführungsverordnung von 2024 hat die Wege zur Legalisierung über „Arraigo“ (Verwurzelung durch Arbeit, Ausbildung, Familie) neu geordnet; dazu Arbeitsvisa für Engpassberufe und die Blaue Karte EU.Quelle: BOE, Real Decreto 1155/2024 (Reglamento de Extranjería)
- Binnengrenzkontrollen
- Spanien hat derzeit keine Binnengrenzkontrollen; die Kontrollen gegenüber Italien liefen am 22.10.2026 aus.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- Außerordentliche Regularisierung (Real Decreto 316/2026, in Kraft 16.04.2026): Anträge bis 30.06.2026 für Menschen, die vor dem 01.01.2026 in Spanien lebten, mindestens 5 Monate ohne Unterbrechung und ohne Vorstrafen.Quelle: BOE, Real Decreto 316/2026 (außerordentliche Regularisierung) · La Moncloa, 21.04.2026: Außerordentliche Regularisierung, Fristen und Voraussetzungen
GRRechtslage · Stand 24.10.2026
Griechenland
EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 7 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: nein
- Rechtsgrundlagen
- Asylgesetzbuch (Gesetz 4939/2022), Migrationsgesetzbuch (Gesetz 5038/2023), Gesetz 5226/2025 zu Rückkehr und Strafbarkeit; Staatsangehörigkeitsgesetzbuch (Gesetz 3284/2004). noch nicht gegengeprüftQuelle: Ministerium für Migration und Asyl (Gesetzgebung) · Migrationsministerium, Gesetz 5226/2025 (FEK A 154/08.09.2025)
- Asylverfahren und Schutzformen
- Zuständig sind der Asyldienst und die Beschwerdebehörde des Ministeriums für Migration und Asyl. Schutzformen: Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutz.Quelle: Ministerium für Migration und Asyl · EUAA, Country overview 2026 – Greece
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Der Pakt ist seit 12.06.2026 anwendbar. Griechenland gehört laut Kommission zu den Staaten unter Migrationsdruck und kann Solidarität aus dem Pool erhalten. noch nicht gegengeprüftQuelle: EUR-Lex, Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2642 des Rates: Solidaritätspool 2026 · ECRE, Policy Note 51 (Okt. 2026): Der Pakt im Praxistest (NGO)
- Sichere Herkunftsstaaten
- Griechenland bestimmt sichere Herkunfts- und Drittstaaten per Ministerbeschluss; zusätzlich gilt die EU-Liste. Lücke: Die aktuelle nationale Liste ist hier noch nicht gegengeprüft. LückeQuelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/464: EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten (ABl. L 26.02.2026)
- Familiennachzug
- Lücke: Die geltenden Bedingungen sind hier noch nicht gegengeprüft. Lücke
- Einbürgerung
- Einbürgerung in der Regel nach 7 Jahren legalem Aufenthalt mit Prüfung; Doppelstaatsbürgerschaft ist erlaubt. noch nicht gegengeprüftQuelle: Ministerium für Migration und Asyl
- Abschiebung und Rückführung
- Gesetz 5226/2025 (in Kraft September 2025): irreguläre Einreise und irregulärer Aufenthalt werden mit mindestens 2 Jahren Haft und 5.000 € Geldstrafe bestraft, Abschiebungshaft bis 24 Monate, Frist für freiwillige Ausreise 14 Tage.Quelle: Migrationsministerium, Gesetz 5226/2025 (FEK A 154/08.09.2025)
- Arbeitsmigration
- Lücke: Die geltenden Regeln zur Arbeitsmigration (Migrationsgesetzbuch 2023) sind hier noch nicht im Einzelnen gegengeprüft. LückeQuelle: Ministerium für Migration und Asyl (Gesetzgebung)
- Binnengrenzkontrollen
- Griechenland hat keine Binnengrenzkontrollen gemeldet; es liegt an der Schengen-Außengrenze.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- Im Juli 2025 setzte Griechenland für 3 Monate die Annahme von Asylanträgen bei Ankunft über See aus Nordafrika aus; die Maßnahme ist ausgelaufen.Quelle: EUAA, Country overview 2026 – Greece
- Geplant: Migrationsminister Plevris kündigte am 23.10.2026 „drastische“ Notmaßnahmen an, falls die Ankünfte aus Ostlibyen auf Kreta weiter steigen. geplant
PLRechtslage · Stand 24.10.2026
Polen
EU-Pakt: ja · Familiennachzug ausgesetzt: nein · Einbürgerung: 3 J. · Doppelpass: ja · Grenzkontrollen: ja
- Rechtsgrundlagen
- Ausländergesetz (ustawa o cudzoziemcach, 2013), Gesetz über die Schutzgewährung (2003), Staatsangehörigkeitsgesetz (2009); dazu die Verordnungen zur Aussetzung des Asylrechts an der Grenze zu Belarus. noch nicht gegengeprüftQuelle: UdSC, Einschränkung des Rechts auf Antrag auf internationalen Schutz · UdSC, Urząd do Spraw Cudzoziemców
- Asylverfahren und Schutzformen
- Anträge nimmt der Grenzschutz entgegen, entschieden wird beim Amt für Ausländer (UdSC). Schutzformen: Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutz.Quelle: UdSC, Urząd do Spraw Cudzoziemców
- Verhältnis zum EU-Pakt
- Der Pakt ist anwendbar. Im Solidaritätspool 2026 erhielt Polen wegen einer „erheblichen Migrationslage“ einen vollen Abzug: Es muss weder Menschen aufnehmen noch zahlen. noch nicht gegengeprüftQuelle: EUR-Lex, Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2642 des Rates: Solidaritätspool 2026
- Laut der NGO ECRE liegt Polen bei der nationalen Umsetzung zurück. noch nicht gegengeprüftQuelle: ECRE, Policy Note 51 (Okt. 2026): Der Pakt im Praxistest (NGO)
- Sichere Herkunftsstaaten
- Für Polen gilt die EU-Liste. Lücke: Eine nationale Liste ist hier noch nicht gegengeprüft. LückeQuelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/464: EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten (ABl. L 26.02.2026)
- Familiennachzug
- Lücke: Die geltenden Bedingungen sind hier noch nicht gegengeprüft. Eine Aussetzung ist nicht bekannt. Lücke
- Einbürgerung
- Anerkennung als Staatsbürger in der Regel nach 3 Jahren mit Daueraufenthaltserlaubnis und Polnisch auf Niveau B1. noch nicht gegengeprüftQuelle: rp.pl: MSWiA will Regeln für Staatsbürgerschaft verschärfen (Medien)
- Ein Entwurf des Präsidenten für 10 Jahre scheiterte am 09.01.2026 in erster Lesung im Sejm. Die Regierung plant laut Medien 8 Jahre. geplantQuelle: Bankier.pl: Sejm lehnt 10-Jahres-Frist für Staatsbürgerschaft ab (Medien) · rp.pl: MSWiA will Regeln für Staatsbürgerschaft verschärfen (Medien)
- Abschiebung und Rückführung
- Rückführungen verantwortet der Grenzschutz (Straż Graniczna), einschließlich bewachter Zentren für Ausländer. noch nicht gegengeprüftQuelle: UdSC, Urząd do Spraw Cudzoziemców
- Arbeitsmigration
- Lücke: Die geltenden Regeln zur Arbeitsmigration sind hier noch nicht gegengeprüft. Lücke
- Binnengrenzkontrollen
- Kontrollen an den Landgrenzen zu Deutschland und Litauen, 02.10.2026–30.03.2027.Quelle: EU-Kommission, Liste der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen (abgerufen 24.10.2026)
- Änderungen 2025/2026 und laufende Vorhaben
- Seit 27.03.2025 können Asylanträge an der Grenze zu Belarus nicht gestellt werden (Ausnahmen u. a. für unbegleitete Minderjährige, Schwangere und besonders Schutzbedürftige). Achte Verlängerung um 60 Tage ab 18.09.2026, also bis 17.11.2026. Bis 16.09.2026 wurden Anträge von 495 Menschen nicht angenommen und von 191 aus verletzlichen Gruppen angenommen.Quelle: MSWiA, 18.09.2026: Aussetzung des Asylrechts an der Grenze zu Belarus um 60 Tage verlängert · UdSC, Einschränkung des Rechts auf Antrag auf internationalen Schutz